Effektives IBM Software Asset Management: Ein umfassender Einblick in die Lizenzbedingungen

Der erste Teil unserer Blogserie über IBM Software Asset Management (IBM SAM) nahm die wichtigsten vertragsrechtlichen Aspekte des neuen IBM Passport Advantage Vertrages unter die Lupe. Im nachfolgenden Blogbeitrag wird nun eine weitere, ebenfalls wichtige Dimension der IBM Softwarewelt thematisiert: die IBM Lizenzbedingungen. 

Bei der Nutzung von Softwareprodukten ist es entscheidend, die zu Grunde liegenden Lizenzbedingungen durchgehend einzuhalten. Was macht die IBM Lizenzbedingungen also im Vergleich zu denen anderer Softwareherstellern so speziell? Welche Details in den Lizenzbedingungen beeinflussen die Nutzung grundlegend und sind bei der Bewertung der Lizenz-Compliance von entscheidender Bedeutung? 

Der nachfolgende Blogbeitrag beantwortet die obigen Fragen und geht dabei auf die drei wichtigsten Themenbereiche im Zusammenhang mit den IBM Lizenzbedingungen ein, die Sie für ein erfolgreich umgesetztes IBM Software Asset Management unbedingt kennen sollten:

  • Unterstützungsprogramme
  • Versionierung von Lizenzbedingungen
  • Lizenzmetriken und Konvertierungsverhältnisse bei IBM Cloud Paks

IBM Software Asset Management – Einblick in die Lizenzbedingungen


1. Unterstützungsprogramme – Was muss dabei beachtet werden?

Einer der wichtigsten Bereiche bei IBM Lizenzbedingungen ist der Absatz „Unterstützungsprogramme”. Wie der Name auch schon sagt, handelt es sich dabei um Programme, die installiert werden (dürfen), sofern diese im Zusammenhang mit dem Hauptprogramm lizenziert sind. Diese Komponenten dürfen Lizenznehmer:innen im Rahmen der Nutzung des Hauptprogramms anwenden. Dabei ist allerdings nur die Verwendung im direkten Zusammenhang mit dem Hauptprogramm zulässig. Andere Zwecke sind generell nicht erlaubt.

Abbildung 1: Beispiel von Unterstützungsprogrammen, IBM DB2 Advanced Edition
Quelle: IBM Terms

In vielen Fällen werden nicht nur Teilkomponenten installiert, sondern auch eigenständige Produkte (wie z.B. IBM DB2, Websphere Application Server oder Informix Server), die auch separat erworben werden können. Folglich können diese Programme über eigene Lizenzbedingungen verfügen. Lizenzbedingungen sollten also nicht nur für das Hauptprogramm, sondern unbedingt auch für die mitinstallierten Unterstützungsprogramme in Ihrer Vollständigkeit analysiert werden. 

Sollte ein Widerspruch vorliegen, haben die Lizenzbedingungen des Hauptprogramms vor den Bedingungen der Unterstützungsprogramme Vorrang.

Abbildung 2: Beispielhafte Darstellung der mehrschichtigen Struktur von IBM Lizenzbedingungen

Dabei ist ein sehr wichtiger Aspekt unbedingt zu erwähnen: Wird eine bestimmte Version in der Liste der Unterstützungsprogramme aufgeführt, gilt nur diese Version als Unterstützungsprogramm. Es kann generell nicht ausgeschlossen werden, dass in bestimmten Installationspaketen auch andere Programmversionen oder Komponenten enthalten sind, obwohl in den Lizenzbedingungen nur eine bestimmte Version aufgeführt wird. 

Daher ist ein gegenseitiger Abgleich der zu installierenden Version(en) und der Installationspackages mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Produktes empfehlenswert, um eventuelle Abweichungen auf beiden Seiten (Installationspakete vs. Lizenzbedingungen und umgekehrt) rechtzeitig aufzudecken.

Abbildung 3: Beispiel: Unterstützungsprogramm mit definierter Version
Quelle: IBM Terms

Zu beachten ist außerdem, ob bestimmte Module oder Bestandteile von Unterstützungsprogrammen nicht installiert werden dürfen. Falls dies bei dem eingesetzten Hauptprodukt der Fall ist, findet man diese Information im Absatz „nicht zugelassene Komponenten“.

Abbildung 4: Beispiel nicht zugelassene Komponenten
Quelle: IBM Terms

Metriken

Die Lizenzmetriken, die beim eingesetzten Produkt zum Tragen kommen können, werden ebenfalls in den Lizenzbedingungen erörtert. Diese sind je nach Produkt unterschiedlich. 

Mit Hinblick auf bestimme User-basierte Lizenzmetriken werden in diesem Absatz oft Informationen aufgeführt, die z.B. die Art und Weise der Installationen definieren. Ein Beispiel: handelt es sich um eine User-Lizenz, die auf beliebig vielen Computern installiert werden darf oder es ist nur eine Installation erlaubt? Letzteres wird als „Single Install“ gekennzeichnet.

2. Versionen von Lizenzbedingungen

Jede Version eines IBM Softwareproduktes verfügt über eigene Lizenzbedingungen, die der jeweiligen Version zugeordnet sind. Diese gelten nur für die genannte Version, sodass eine neue Version des Programms mit neuen Lizenzbedingungen verknüpft ist. Daher können sich zwischen den verschiedenen Versionen eines Produktes Änderungen ergeben. 

Was bedeutet das für das Software Asset Management?

Infolge der genannten Spezifikationen ist die Erfassung der verschiedenen Versionen der Lizenzbedingungen oder ihrer Historie in den SAM-Prozessen elementar wichtig. Bei einer neuen Version ist es ratsam, eine Prüfung auf eventuelle Änderungen der Lizenzbedingungen oder mitlizenzierten Unterstützungsprogramme vorzunehmen, falls das Produkt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Version noch im Einsatz ist. 

Es erweist sich immer nützlich, den direkten Link zu den Lizenzbedingungen in den SAM-Dokumentationen des Produktes zu speichern. So kann später nachvollzogen werden, um welche Version der Software es sich zum jeweiligen Zeitpunkt handelte und welche Lizenzbedingungen dafür maßgeblich waren.

Abbildung 5: Verschiedene Lizenzbedingungen mit diversen Programmversionen (IBM Sterling Connect Direct – 2011, 2014, 2018)
Quelle: IBM Terms

3. Konvertierungsverhältnisse bei IBM Cloud Paks

IBM Cloud Paks sind Softwarelösungen verschiedener Art (ein Beispiel: Cloud Pak for Data für Datenerfassung bzw. -analyse), die auf Basis von Redhat Openshift flexible Entwicklungs- und Bereitstellungsmöglichkeiten von Anwendungen in beliebigen Clouds ermöglichen. 

Quelle: IBM Cloud Paks – Deutschland | IBM

Aus lizenzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Cloud Pak Lizenzen um ein Paket mit diversen gebündelten Programmen, deren Nutzungsbedingungen in den Lizenzbedingungen des jeweiligen Cloud Pak Produktes beschrieben werden. Gebündelte Programme sind vollwertige Programme, die in den meisten Fällen auch separat lizenziert werden können. Im Cloud Pak sind sie Teil des Programms. Kurzer Hinweis: Gebündelte Programme sind nicht mit den im ersten Absatz erwähnten Unterstützungsprogrammen zu verwechseln.

In den Lizenzbedingungen werden die sogenannten Konvertierungsverhältnisse („conversion ratio“) für die einzelnen Programme bzw. Unterstützungsprogramme festgelegt. Diese definieren, wie die für das Hauptprogramm erworbenen Berechtigungen auf die einzelnen gebündelten Programme konvertiert werden können. Daraus ergibt sich eine X zu 1 Ratio, mit der bestimmt wird, wie viele Lizenzen vom Hauptprogramm bei Nutzung des einzelnen Teilprogramms lizenztechnisch „verbraucht“ werden.

Abbildung 6: Beispiel der möglichen Konvertierungen von MQ und MQ – nicht produktive Nutzung (Cloud Pak for Integration) Quelle: IBM Terms

Es wird dabei typischerweise zwischen produktiver, nicht-produktiver Nutzung oder containerisierten Umgebungen unterschieden.

Fazit:

Im obigen Beitrag wurden wichtige Bereiche der IBM Lizenzbedingungen thematisiert, die aus Sicht des Software Asset Managements im täglichen Umgang von großer Relevanz sind. Dabei wurden wichtige Aspekte der IBM Lizenzbedingungen und ihre Spezifika analysiert. Hier zu nennen sind die zugelassenen Unterstützungsprogramme, die bei den erworbenen IBM Softwarelizenzen kontinuierlich im Auge behalten werden sollten. Änderungen in den Lizenzbedingungen müssen unbedingt berücksichtigt und im Hinblick auf das jeweilige Nutzungsszenario ausgewertet werden. Nicht zugelassene Komponenten sollten genauso geprüft und im Software-Asset-Management-Prozess festgehalten werden. Diese beiden Faktoren können eine entscheidende Auswirkung auf die Lizenz-Compliance im IBM Umfeld haben.

Darüber hinaus sollten die Installationspackages ebenfalls auf eventuelle Abweichungen von den Lizenzbedingungen geprüft werden.

Es wurden ferner wichtige Elemente der Konvertierungen bei Cloud Paks oder bei gebündelten Programmen thematisiert. Die Optionen von Cloud Paks bzw. die zugelassenen Konvertierungen innerhalb eines Cloud Paks sollten hinsichtlich der geplanten Nutzung (produktiv, nicht produktiv…etc.) bewertet werden. Dabei kann zudem der geplante Einsatz auf mögliche Optimierungen im Vergleich zu Einzellizenzierung der Komponenten geprüft werden.